Pressemitteilung

Evangelische Kirche im Rheinland baut den Schutz vor sexualisierter Gewalt aus

Die Landessynode hat heute das entsprechende Gesetz beschlossen

  • Nr. 20/2020
  • 15.1.2020
  • 1811 Zeichen

Bad Neuenahr. Die Evangelische Kirche im Rheinland intensiviert den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter. Dazu hat die Landessynode, die derzeit in Bad Neuenahr tagt, heute Nachmittag ein entsprechendes Gesetz einstimmig beschlossen. Bereits im Jahr 2003 hatte die rheinische Kirche erstmals verbindliche Leitlinien zum Umgang mit solchen Taten festgeschrieben.

Einstellungsverbot für einschlägig Vorbestrafte

Nach dem Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Teil des Gesetzes ist zudem ein Einstellungsverbot für Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Alle Körperschaften und Einrichtungen werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland – also auch bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden – sind solche Konzepte bereits in Arbeit bzw. beschlossen.

Pressekonferenz zum Nachsehen und Nachlesen

Was im Umgang mit sexualisierter Gewalt aktuell in der Evangelischen Kirche im Rheinland Sache ist, welche Hilfen es für Betroffene gibt und was das Gesetz umfasst, haben Fachleute am Dienstag in einer Pressekonferenz erläutert.

Stichwort: Rheinisches Kirchengebiet

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat rund 2,45 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Gebiete in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen. Sie umfasst weitgehend das Gebiet der früheren preußischen Rheinprovinz. Ihre 668 Kirchengemeinden sind in 37 Kirchenkreisen zusammengeschlossen.

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#LS2020: Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland tagt vom 12. bis 16. Januar in Bad Neuenahr. Sie ist das oberste Leitungsgremium der mit mehr als 2,45 Millionen Mitgliedern zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Die Synode hat 206 stimmberechtigte Mitglieder aus den 37 rheinischen Kirchenkreisen, sowohl Theologinnen und Theologen als auch Nichttheologinnen und -theologen. Alle Informationen zur Landessynode sind unter ekir.de/landessynode zu finden.
  • Jens Peter Iven