Pressemitteilung

Gottesdienste zu Weihnachten sind auf unterschiedliche Weise möglich

Brief von Präses Rekowski: Gemeinden entscheiden nach Lage vor Ort

  • Nr. 149/2020
  • 16.12.2020
  • 5791 Zeichen

Düsseldorf (16. Dezember 2020). Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Konferenz der 37 Superintendentinnen und Superintendenten haben am Montagabend über die Gottesdienste zu Weihnachten beraten. Im Lichte der Beratungen hat Präses Manfred Rekowski heute Vormittag einen Brief an die Presbyterien – also die örtlichen Gemeindeleitungen – und Kreissynodalvorstände geschrieben.

Diesen geben wir Ihnen im Wortlaut zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in diesen Wochen und Monaten der Corona-Pandemie werden uns auf allen Ebenen der Kirche immer wieder schwierige Entscheidungen abverlangt. Aktuell ist die Frage nach den Gottesdiensten an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen eine besondere Herausforderung für die Presbyterien.

Die christlichen Kirchen haben angesichts einer unberechenbaren und unübersichtlichen Situation im Frühjahr durch den wochenlangen Verzicht auf Präsenzgottesdienste zur Vermeidung von Infektionen und damit zum Schutz von Menschen beigetragen. An die Stelle von Präsenzgottesdiensten sind bewährte Formen wie zum Beispiel Radio- und Fernsehgottesdienste, aber auch neue Formate wie etwa Livestreams aus unseren Gemeinden vor Ort getreten. Durch die ganze Zeit der Pandemie hindurch sind wir unserem Auftrag der Verkündigung des Wortes Gottes nachgekommen. Im Namen der Kirchenleitung danke ich Ihnen ausdrücklich für die vielen kreativen Ideen, mit denen Sie Verkündigung geleistet haben. Wir wissen und erleben, wie Gottes Wort vielen Menschen Vergewisserung, Trost und Stärkung gerade in diesen belastenden Zeiten bringt.

Seitdem Präsenzgottesdienste wieder möglich sind, bieten die Gemeinden diese im Rahmen von mit den Behörden abgestimmten Hygienekonzepten an. Von dem Desinfizieren der Hände, dem Führen von Anwesenheitslisten, verbindlichem Tragen von Masken auch am Platz, dem Verzicht auf Gemeinde- und Chorgesang bis hin zu ausreichendem Abstand zwischen den Besucherinnen und Besuchern, auch auf den Zu- und Abgängen, wird penibel darauf geachtet, das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Dass wir derart verantwortungsbewusst mit unseren Gottesdiensten umgehen, findet Resonanz in der Wissenschaft (Leopoldina) und bei den politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern. Sie trauen uns auch in der aktuellen Lage zu, Weihnachtsgottesdienste in präsenter Form zu feiern.

Dafür gibt es Regeln, die es unbedingt zu beachten gilt (siehe oben). Diese variieren in den Corona-Schutzverordnungen leicht von Bundesland zu Bundesland . Zu den Regeln zählen die genannten Punkte ebenso wie eine Pflicht zur Anmeldung, um die nun festgelegten Höchstzahlen für Teilnehmende nicht zu überschreiten. Bitte überprüfen Sie Ihre Planungen daraufhin und achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Regeln!

Es gibt gute Gründe, Weihnachtsgottesdienste in präsenter Form und mit bewährten und behördlich abgestimmten Schutzkonzepten zu feiern. Aber es gibt nicht den einen, den einzig richtigen Weg. Bei der Beurteilung, ob Sie präsente Gottesdienste anbieten oder auf andere Formate ausweichen, spielen die aktuellen örtlichen Gegebenheiten eine wichtige Rolle: So sind etwa die Behörden gehalten, weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen, wenn der regionale 7-Tage-Inzidenzwert größer als 200 ist.

Wenn Gemeinden, die einen Open-Air-Gottesdienst nach allen Regeln geplant haben, aus Sorge um ein nicht kontrollierbares Gedränge auf den Wegen zum und vom Veranstaltungsgelände kurzfristig eine andere Art der Verkündigung wählen, ist das völlig in Ordnung. Beides, die Durchführung von Präsenzgottesdiensten wie die Feier von Gottesdiensten in anderen Formen, ist je nach Situation vor Ort eine verantwortbare Entscheidung. Sich für die eine Option zu entscheiden ist nicht besser oder schlechter als die Wahl der anderen Option.

Am zurückliegenden Wochenende habe ich in einem Blogbeitrag deutlich gemacht:
„Alle Christinnen und Christen wissen: Weihnachten wird es, wenn wir uns sagen lassen: ,Fürchtet euch nicht! Euch ist heute der Heiland, der Retter, geboren.‘ Diese Weihnachtsbotschaft kann man sich an vielen unterschiedlichen Orten zusagen lassen und Weihnachten ganz sicher auch in höchst unterschiedlicher Weise frohen Herzens feiern: unter freiem Himmel, in einem Kurzgottesdienst mit kleiner Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Kirchen, mit einem aus der eigenen Gemeinde gestreamten Gottesdienst oder dem
Fernsehgottesdiensten im heimischen Wohnzimmer.“

Am Montagabend haben Kirchenleitung und die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten über diese wichtige Frage der Weihnachtsgottesdienste beraten. Dabei waren wir uns einig: Als Kirchenleitung können wir Ihnen die Entscheidung über Ihre Form der Weihnachtsgottesdienste nicht abnehmen. Das geht nach unserer presbyterial-synodalen Ordnung auch gar nicht. Aber wir ermutigen Sie, mit guten Gründen den Weg zu wählen, der für Ihre Kirchengemeinde verantwortbar ist.

Sie werden vermutlich dafür nicht nur Zuspruch erhalten. Aber wir unterstützen Sie ausdrücklich und wünschen Ihnen trotz der Belastung der Entscheidungsfindung und Umsetzung ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Ihr

Manfred Rekowski

P.S.: Wie bereits in den Corona-Informationen angekündigt haben wir unter der Überschrift „Weihnachten@home“ eine Hausandacht entworfen. Gemeinden können diese hier herunterladen, ausdrucken und an Gemeindeglieder verteilen.

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Die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt sich über Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen. Sie gliedert sich in 37 Kirchenkreise mit 668 Kirchengemeinden. Die rheinische Kirche hat mehr als 2,45 Millionen Mitglieder.
  • Jens Peter Iven