Pressemitteilung

„Standards in Gefahr“: Kirchen kritisieren Kita-Zukunftsgesetz

Evangelische Kirchen in Rheinland-Pfalz beziehen Position zum Gesetzentwurf

  • Nr. Gemeinsame 134/2018
  • 17.9.2018
  • 3889 Zeichen

Mainz. Die evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz haben das vom Mainzer Bildungsministerium vorgelegte Kindertagesstätten-Zukunftsgesetz (KitaZG) am heutigen Montag in einer Stellungnahme grundsätzlich begrüßt. Zugleich mahnten sie in wesentlichen Punkten wie etwa der personellen Ausstattung Verbesserungen an. Der Gesetzentwurf war im Juni vorgestellt worden und soll im kommenden Jahr im Mainzer Landtag beraten werden. Als Träger von 430 der insgesamt rund 2.500 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz waren auch die evangelischen Kirchen um eine Stellungnahme gebeten worden, die sie jetzt einreichten.

Standards abgesenkt

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche der Pfalz und die Evangelische Kirche im Rheinland begrüßen in ihrem Positionspapier zum neuen rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz zunächst die Zielsetzung, das System der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Standards zu sichern. Gleichzeitig stellen sie fest, dass dies in zentralen Bereichen nicht erreicht werde. Der Entwurf unterschreite vielfach sogar die Standards des alten Kindertagesstättengesetzes, monieren die Kirchen.

Personalausstattung gefährdet

So sei die nach sogenannten Vollzeitäquivalenten berechnete Personalausstattung nicht ausreichend, um den zunehmenden pädagogischen und organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden, denen sich Kindertagesstätten heute zu stellen haben. Zudem führten eine Reihe von Bestimmungen der Novellierung zu einer „Verdichtung der pädagogischen Arbeit“. Die Ansprüche an die Qualität der Arbeit in Kindertagesstätten machten jedoch eine bessere Personalausstattung erforderlich.

Programmatik vermisst

Die evangelischen Kirchen sehen die im Gesetzentwurf zusammen gedachten Begriffe Erziehung, Bildung und Betreuung als Auftrag einer Kindertagesbetreuung positiv. Zugleich vermissen sie jedoch programmatische Aussagen zu pädagogischen Zielen, die sich für das Aufwachsen von Kindern in einer Gesellschaft mit kultureller und religiöser Vielfalt ergeben. Dazu gehörten beispielsweise eine vorurteilsbewusste Bildung,  elementare Demokratiebildung sowie gesellschaftliche und sprachliche Integration.

Refinanzierung problematisch

Als problematisch sehen die evangelischen Kirchen die im Gesetzentwurf vorgesehene Refinanzierung der Personalkosten, die künftig in Einzelverhandlungen zwischen Kommunen und den Trägern vor Ort erfolgen soll. Ebenso bleibe die Refinanzierung von Sach-, Bau- und Investitionskosten jeweils örtlichen Verhandlungen überlassen. Von Anfang an hatten die Kirchen jedoch vorgetragen, dass sie einen landesgesetzlichen Rahmen für alle Kostenbereiche für unabdingbar halten, um dem Verfassungsgebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Flächenland Rheinland-Pfalz nachzukommen. Die jetzt vorgenommene „Kommunalisierung“ lehnen sie entschieden ab.

Investitionsfonds gefragt

Die Evangelischen Kirchen begrüßen aus familienpolitischer Perspektive die Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf sieben Stunden durchgehende Betreuungszeit mit Mittagessen als bedarfsgerechtes Angebot. Gleichwohl ergebe sich in der Konsequenz das große Problem einer Verdichtung der Arbeit. Das müsse bei  der künftigen Ausstattung der Kitas mit Personal und Räumlichkeiten berücksichtigt werden. Dafür sei beispielsweise ein Investitionsfonds erforderlich.

Zusammenarbeit fortsetzen

Für die Weiterentwicklung an der Novelle setzen die Evangelischen Kirchen darauf, dass an dem seit Jahren geübten partizipativen Stil der Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz im Interesse einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Kindertagesstätten  festgehalten wird.